|
|
Zolllager
Ein Zolllager ist ein Warenlager zur unversteuerten und unverzollten Zwischenlagerung von Waren. Zudem finden handelspolitische Maßnahmen keine Anwendung. Diese Lager liegen unter amtlichen Zollverschluss, das bedeutet sie werden vom Zoll zugelassen und überwacht. Das Zolllager definiert sich hauptsächlich durch das Verfahren und weniger durch den physischen Ort, daher spricht man auch vom Zolllagerverfahren.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch auf www.zoll.de | |||||
![]() |
Uwe Menzel
Fon 0 52 22 - 92 70-85 Fax 0 52 22 - 92 70-9085
|
Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an unter: 0 52 22 - 92 70-0.